Neuaufnahme
Naturschutzfibel Fischereiverein Friesoythe
Erwachsene ab 18 Jahre können nach bestandener Fischerprüfung die Aufnahmeformalitäten mit Antragformular für die Mitgliedschaft im Verein entweder bei der Mühle Wessling in Cloppenburg oder in der Geschäftsstelle in Friesoythe abwickeln.
Aufnahmeantrag hier: Aufnahmeantrag für die Vereinsmitgliedschaft (bitte ausdrucken, komplett ausfüllen und unterschreiben).
Das neue Mitglied muss sich dabei für eine der zehn Ortsgruppen entscheiden.
Unterlagen (Aufnahmeantrag mit Sepa-Lastschrift-Mandat, Kopie vom Prüfungszeugnis und Foto vom Personalausweis, bei Jugendlichen auch die aktuelle Jugendkarte) zu den Geschäftszeiten vorbeibringen, Kosten gesamt: 100,- € (Mitglieds-, Jahreskarte = 50,- €, Aufnahmegebühr = 50,- €,).
Aus Technischen Gründen müssen die 100,- Euro in der Mühle Wessling und auch in der Geschäftsstelle bar gezahlt werden.
Alternativ können die Unterlagen auch als e-mail oder Whats-App an die Geschäftsstelle geschickt werden.
In der Regel schickt die Geschäftsstelle dann innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang die Mitgliedskarte zu.
Kosten gesamt: 105,- € (Mitglieds-, Jahreskarte = 50,- €, Aufnahmegebühr = 50,- €, Bearbeitungsgebühr & Porto bei Zusendung = 5,- € ).
Vom 01.10. bis zum 31.12. eines Jahres beträgt der Mitgliedsbeitrag für die restlichen 3 Monate des Jahres bei Neuaufnahme nur 25,- Euro anstatt 50,- Euro. Die Aufnahmegebühr beträgt ganzjährig 50,- Euro.
Ab 2025 erhöt sich der Mitgliedsbeitrag auf 65,- Euro.
Geschäftsstelle FVF
Schlingshöhe 2
26169 Friesoythe
Tel. 04491/7849930 (auch Whats App)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Geschäftsstelle ist an jedem Donnerstag (außer Feiertags) von 19.00 -20.30 Uhr besetzt.
Mühle Wessling
Osterstr. 86
49661 Cloppenburg
Tel. 04471/2235
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 18.30 Uhr
Samstags 09.00 - 16.00 Uhr
Für Änderungen der Kontodaten bitte nur das Sepa-Lastschrift-Mandat im unteren Teil des Antrags ausfüllen!!!
Änderung SEPA-Lastschrift-Mandat hier zum herunterladen.
Wiedereintritt
Auch bei Wiedereintritt in den Verein muss die Aufnahmeprozedur wie bei Neuaufnahme (s. oben) durchlaufen werden und die Aufnahmegebühr (50,- €) ist neu zu entrichten.
Was ist zu tun bei Verlust des Fischerprüfungszeugnisses ?
Wenn man das Fischerprüfungszeugnis verloren hat, kann man sich beim Landesfischereiverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg, eine Zweitschrift des Fischerprüfungsausweises ausstellen lassen. Der Landesverband hat Unterlagen ab 1974 archiviert. Wurde die Prüfung vor 1974 abgelegt, kann die Geschäftsstelle des Fischereivereins Friesoythe mit einer beglaubigten Bestätigung der abgelegten Prüfung weiterhelfen. Ist dies nicht möglich, können zwei Mitprüflinge mit Zeugnis als Kopie aus der damaligen Prüfung eine eidesstattliche Erklärung über die bestandene Fischereiprüfung abgeben. Die Wiederbeschaffung kostet 35,- €, es wird ein Passbild benötigt. Fragen zu diesem Thema beantwortet auch Frau Diana Karczmarzyk, Verbandsangestellte des LFV Weser-Ems, Tel.: (0441) 80 13 35 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der staatliche Fischereischein:
Den Fischereischein, der in Niedersachsen nicht erforderlich ist, (wohl aber, wenn man in anderen Bundesländern angeln möchte), kann man beim Bürgeramt der Gemeinde nach Vorlage des Prüfungszeugnisses bekommen, er kostet 30,- € (gilt lebenslang, für Jugendliche keine Ermäßigung). Passbild mitbringen! Dient als Begleitausweis für die Mitgliedskarte.
Der deutsche Sportfischer-Pass:
Ausweis des Landesfischereiverbandes Weser-Ems e.V. und des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V., wird solange man Mitglied eines Vereins in Weser-Ems ist, unter Vorlage der Mitgliedskarte und des Prüfungsnachweises von der Geschäftsstelle des Fischereivereins f. d. Bez. d. Friesoyther Wasseracht e.V. ausgestellt. Er kostet 10,- €, es wird ein aktuelles Passbild benötigt. Der Sportfischer-Pass ist nicht zwingend erforderlich, in den Ausweis können aber 24 Jahre die Beitragsmarken des DAFV eingeklebt werden, danach muss eine Neuausstellung erfolgen.