Die Thülsfelder Talsperre

Naturschutzfibel Thülsfelder Talsperre


Die Thülsfelder Talsperre, zwischen 1924 und 1927 im Rahmen von Notstandsarbeiten entstanden, ist die einzige Tieflandsperre Deutschlands.
Vorrangig erfüllt sie wasserwirtschaftliche Funktionen. Sie dient dem Hochwasserschutz des unterhalb gelegenen Flusstales. Dort wird der Hochwasserschutz für die Orte Thüle, Friesoythe, Kampe, Harkebrügge und Barßel sichergestellt.
Auf Grund ihres Alters und des Zustandes der Dämme und Bauwerke wurde die Thülsfelder Talsperre von 2002 bis 2006 mit einem Aufwand von 15 Millionen € saniert.
Die Talsperre liegt inmitten eines seit 1937 bestehenden, 467 ha großen Naturschutz-gebietes. Bei normalem Pegelstand (22,5 Meter üNN) beträgt die Wasserfläche 165 ha, bei einem Anstieg um nur einen Meter bereits 275 ha.
Dem Besucher bietet sich ein malerischer See, ohne große Staumauern oder steile Uferbereiche, mit waldreicher Umgebung und reicher - zum Teil bedrohter – Vogel- und Pflanzenwelt.
Mit seinen Inseln, versumpften Seitenarmen, den Sandstränden und den vielen kleinen Buchten ist der See Ziel vieler Erholungssuchender.
Ob Angler, Naturliebhaber oder Badegast, jeder findet an der „Thüle” etwas Besonderes.

 

Ausgabestellen für Fischereierlaubnisscheine für die Thülsfelder Talsperre

 

 

 

 

Oldenburg:            Angelfischerverband im LFV Weser Ems
                            Mars-la-Tour-Str. 4
                            26121 Oldenburg
                            Tel. 0441/801335
                            Öffnungszeiten:
                            Mo. – Do. von 08:00 – 15:30 Uhr
                                     Fr.  von 08:00 – 12:00 Uhr

 

Cloppenburg        Mühle Wessling

                           Osterstr. 86

                           49661 Cloppenburg

                           Tel. 04471/2235

                           Öffnungszeiten:

                           Mo. – Fr. von 09.00 – 18.30 Uhr

                           Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr

 

Garrel:                GS Agri Garrel
                           Gutenbergstr. 2
                           49681 Garrel
                           Tel. 04474/505990
                           Öffnungszeiten:
                           Mo. – Fr. von 07:30 – 17:00 Uhr
                                 Sa. von 07:30 – 12:00 Uhr

 

Elisabethfehn:     Angelshop Preuth
                           Oldenburger Str. 46
                           26676 Elisabethfehn
                           Tel. 04499/3729864
                           Öffnungszeiten:
                           Montags - RUHETAG
                           Di. – Fr. von 09:00 – 18:00 Uhr
                                 Sa. von 09:00 – 17:00 Uhr

 

Markhausen:      BAM Getränke & mehr
                          Nelkenstr. 25
                          26169 Markhausen
                          Tel. 04496/346
                          Öffnungszeiten:
                          Mo. – Sa. von 10:00 – 20:00 Uhr
                                   So. von 12:00 – 18:00 Uhr
                          Feiertage  von 12:00 – 14:00 Uhr

Preise:
Jahreskarte:   Erwachsene: 45,- € für Mitglieder und 70,- € für Gäste, Jugendliche: 20,- € für Mitglieder und 35,- € für Gäste,
7-Tageskarte: Erwachsene: 25,- € für Mitglieder und 35,- € für Gäste, Jugendliche: 10,- € für Mitglieder und 15,- € für Gäste,
2-Tageskarte: Erwachsene: 10,- € für Mitglieder und 15,- € für Gäste, Jugendliche:   5,- € für Mitglieder und 10,- € für Gäste),

Die Kinderkarte ist nur als Jahreskarte für 10,- € erhältlich.

Mit der Kinderkarte für die Thülsfelder Talsperre darf zur Vorbereitung des Kindes auf die Fischerprüfung mit einer Rute im Beisein eines Mitglieds (mind. 18 J.) im Fischereiverein Friesoythe geangelt werden.

Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte:
3 Handangeln mit je einem Haken oder 1 Senke (max. 1 m²) oder 1 Spinnrute oder 1 Fliegenrute.

Angelzeiten: keine Einschränkung!

Fangbeschränkung: Drei Edelfische pro Tag (Hecht/Zander)

Mindestmaße:
Hecht-60 cm, Zander-50 cm, Barsch-20 cm, Aal-45 cm, Karpfen-45 cm, Schleie-30 cm,
Weißfisch-25 cm.

Köderfische sind für Eigenbedarf (max. 10 Stück unter 15 cm) von der Regelung ausgeschlossen.
Das Mindestmaß für den Wels ist bis auf unbestimmte Zeit aufgehoben. Der Wels ist dem Gewässer auf jedem Fall zu entnehmen!

Artenschonzeiten für Hecht und Zander: 01.02. bis 31.05. einschließlich. In diesem Zeitraum ist das Angeln mit Fischstücken oder ganzen Fischen nicht erlaubt.

Das Angeln mit Kunstködern (Blinker, Wobbler, Spinner, Fliege, etc.) ist vom 1.2. bis einschließlich 15.6. nicht erlaubt.

Das Angeln ist verboten:
In der Soeste zwischen den Brücken "Dreibrücken" und Brücke in Neumühlen.

Das Angeln ist ausschließlich in dem Bereich zwischen den roten Pfeilen auf der Lagekarte der Thülsfelder Talsperre erlaubt.
Andere Bereiche dürfen zum Angeln nicht betreten werden.

Das Hineinwaten in die Talsperre während der
Zanderlaichzeit (01.02. bis 15.06.) ist untersagt.


Die Thülsfelder Talsperre ist ein Naturschutzgebiet.
Es gelten die Bestimmungen der Naturschutzverordnung in der derzeit gültigen Fassung uneingeschränkt mit den verschiedensten Auflagen, z.B.:

  • kein offenes Feuer
  • kein Grillen
  • kein Zelten  

Weitere Infos unter: http://www.angeln-thuelsfelde.de

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